Bericht zur Lage und Jahresabschluss 2024 der hanseWasser Bremen GmbH

Lagebericht 2024

1Grundlagen des Unternehmens

1.1Geschäftsmodell und Struktur des Unternehmens

Kernaufgabe der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen, (im Folgenden „hWB“) ist die Abwasser­entsorgung für die Stadt Bremen und für die Region.

Mit dem Vertrag vom 21. Dezember 1998 und einer Beleihung für einen Großteil der hoheitlichen Aufgaben ist die Gesellschaft für wesentliche Aufgaben der Abwasser­entsorgung in der Freien Hanse­stadt Bremen (im Folgenden „FHB“) zuständig. Darüber hinaus übernimmt hWB im Rahmen von Verträgen zwischen der FHB und den Nachbar­gemeinden deren Abwässer zur Reinigung und bietet Abwasser­dienst­leistungen sowie verschiedene entsorgungs­wirtschaftliche und planerische Leistungen im Markt an.

An der hWB sind seit dem 1. Januar 1999 die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen, (im Folgenden „HVE“) mit 74,9 % und die FHB mit 25,1 % beteiligt. Zwischen der HVE und hWB besteht Geschäfts­führer­identität, eine steuerliche Organschaft und ein gemeinsamer Betrieb im Sinne des Betriebs­verfassungs­gesetzes.

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1.2Unternehmensstrategie

Die geregelte Abwasser­entsorgung und -reinigung hat dazu beigetragen, dass die Lebens­erwartung in Deutschland im vergangenen Jahr­hundert um 30 Jahre gestiegen ist. Heute ist sie ein zentraler Bestand­teil der Gesundheits­politik und bedeutet Lebens­qualität, Wohl­stand und Sicherheit für die Bevölkerung. Den Menschen und der Umwelt in Bremen und der Region ist hWB deshalb in besonderem Maße verpflichtet. 365 Tage im Jahr nimmt hWB diese wichtige Aufgabe der Daseins­vorsorge wahr und sorgt für eine moderne und umwelt­gerechte Abwasser­beseitigung. Als Abwasser­dienstleister und Partner der FHB übernimmt hWB Verantwortung für die Gesundheit der Menschen und die hohe Lebens­qualität in der Stadt – heute und in Zukunft.

In Hinblick auf den Klima­wandel zeichnen sich neue Themen- und Aufgaben­felder ab, die nur als kommunale Gemeinschafts­aufgabe gelingen werden. Aufgrund der anstehenden Heraus­forderungen beschäftigt sich hWB intensiv mit den Themen Klima­resilienz, Schwamm­stadt und intelligente Wasser­kreisläufe als Wasser­manager. hWB plant auch in Zukunft weiter Verantwortung zu übernehmen, um gemeinsam mit den städtischen Stake­holdern eine wasser­sensible und klima­resiliente Stadt­entwicklung weiter­entwickeln zu können.

hWB trägt dazu bei, die Abwasser­gebühren durch angemessene Entgelte seit dem Beginn des Kooperations­modells auf einem moderaten Niveau zu halten. Gleichzeitig werden auf der Basis von Lang­frist­strategien jedes Jahr rund 35.000 TEUR in die Abwasser­infrastruktur investiert. Dies schließt auch die Instand­haltung der bestehenden Anlagen mit ein. Damit wird die Zukunft der Abwasser­beseitigung aktiv mitgestaltet.

1.3Unternehmenssteuerung

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt durch ein integriertes Management­system und wird durch ein Risiko­management­system ergänzt. Das Controlling von hWB um­fasst alle Geschäfts­bereiche und verfolgt den Grundsatz der Kongruenz von Aufgabe und Verantwortlichkeit.

Das Finanz­management von hWB gewährleistet eine regelmäßige Liquiditäts­kontrolle und eine sachgerechte Kredit­überwachung.

Die einzelnen organisatorischen Bereiche und Stabs­stellen sind für die Einhaltung ihrer Einzel­budgets einschließlich der Ziel­vorgaben für die Leistungs­erbringung verantwortlich, das Controlling übernimmt hierbei eine unter­stützende Rolle. Über die Hierarchie­ebenen hinweg werden von der Geschäfts­führung bis hin zu jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedem einzelnen Mitarbeiter im Rahmen eines Ziel­vereinbarungs­prozesses Ziele und Ziel­werte abgeleitet und vereinbart.

Zielkarten­relevant sind die folgenden fünf Themen:

  • Ergebnis: Angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals erreichen
  • Kunden/Qualität: Dienst­leistungen und Kunden­beziehungen professionell und nachhaltig gestalten
  • Produkte: Das Produkt­portfolio nach­haltig aufbauen und erweitern
  • Mitarbeiter­*innen/­Produktivität: Produktivität, Anwesenheit und Leistungs­fähigkeit der Mitarbeiter­*innen kontinuierlich verbessern
  • Nachhaltigkeit/­Zukunft: Nachhaltige Weiter­entwicklung der Gesellschaft sichern

2Wirtschaftsbericht

2.1Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft tritt seit über zwei Jahren auf der Stelle (vgl. Projekt­gruppe Gemein­schafts­diagnose: Gemeinschafts­diagnose Herbst 2024). Die Dekarboni­sierung, die Digitali­sierung, der demo­grafische Wandel und wohl auch der stärkere Wett­bewerb mit Unter­nehmen aus China haben strukturelle Anpassungs­prozesse in Deutschland ausgelöst, die die lang­fristigen Wachs­tums­aussichten für die deutsche Wirt­schaft dämpfen. Seit der Covid-19-Pandemie wurde das Produktions­potenzial wieder­holt nach unten revidiert. Alles in allem dürfte das Brutto­inlands­produkt (BIP) im Jahr 2024 laut Herbst­gutachten um 0,1 % sinken. Damit revidieren die am Herbst­gutachten beteiligten Institute ihre Prognose vom Frühjahr 2024 leicht um 0,2 Prozent­punkte nach unten. Der wichtigste Grund dafür ist, dass sich die Erholung in der Industrie nun schwächer darstellt. Für das Jahr 2025 erwartet das Herbst­gutachten einen Anstieg des BIP um 0,8 %, was gegenüber dem Früh­jahrs­gutachten eine Rück­nahme um 0,6 Prozent­punkte bedeutet. 

Die wirtschaftliche Schwäche­phase schlägt sich auch in der Arbeits­losen­zahl nieder, die zuletzt weiter stieg, und zwar besonders durch Stellen­abbau im verarbeitenden Gewerbe. Insgesamt ist der Arbeits­markt allerdings weiterhin robust. Die Institute erwarten in ihrem Herbst­gutachten, dass die Arbeits­losen­quote im Jahr 2024 und im Folge­jahr jeweils bei 6 % liegen wird. 

Die wieder niedrigere Inflation stützt die Kauf­kraft der privaten Haushalte. Die Institute erwarten in ihrem Herbst­gutachten, dass die Inflation im Jahr 2024 bei 2,2 % und im Jahr 2025 bei 2,0 % wieder in der Nähe der EZB-Ziel­marke liegen wird, hauptsächlich bedingt durch niedrigere Energie­preise. 

Die dem Herbst­gutachten 2024 zugrunde liegenden Annahmen sind mit Aufwärts­risiken, aber vor allem mit erheb­lichen Abwärts­risiken behaftet. Das Herbst­gutachten nennt hier noch unzureichend abschätz­bare Auswirkungen struktureller Anpassungs­prozesse und einen weiteren deutlichen Anstieg der Unsicherheit hinsichtlich künftiger Wirtschafts- und Finanzpolitik, möglicher internationaler Handels­konflikte und der vielfältigen geopolitischen Risiken.

2.2Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Neben der Belastung des Abwassers mit anthro­po­genen Spuren­stoffen sind auch die Einträge von Mikro­plastik und multi­resistenten Keimen im Fokus von Öffentlich­keit und Politik. Die Regierungs­koalition in Bremen hat sich darauf verständigt, in der Abwasser­reinigung eine vierte Reinigungs­stufe anzustreben, um diese Belastungen im gereinigten Abwasser perspek­tivisch zu vermindern. hWB hat gemeinsam mit dem Umwelt­betrieb Bremen und der zuständigen Wasser­behörde Handlungs­empfehlungen für die weiter­gehende Abwasser­reinigung erarbeitet und in Form einer Road­map mit Maß­nahmen und Zeitplan konkretisiert. Die Maß­nahmen, unter anderem ein Spuren­stoff­programm sowie ein Gutachten zu Misch­wasser­entlastungen, wurden plan­gemäß umgesetzt. Aktuell wird eine Mach­barkeits­studie zur Erweiterung der Klär­anlage Bremen-Seehausen um eine vierte Reinigungs­stufe erstellt, der Abschluss wird für Mitte 2025 erwartet. 

Die Wasser­behörde hat im Jahr 2024 die wasser­rechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Seehausen angepasst. Die Reinigungs­anforderungen sind von Fracht­minderungs­raten gemäß der alten EU-Kommunal­abwasser­richtlinie auf die Konzentrations­werte der deutschen Abwasser­verordnung umgestellt worden. Mit dieser neuen Erlaubnis gibt es keine Trennung mehr zwischen dem Wasser- und Abgaben­recht. Die aktuell geltenden Anforderungen werden sicher eingehalten, jedoch fordert die neue wasser­rechtliche Erlaubnis die Planung und den Bau einer zusätzlichen Prozess­wasser­behandlung. 

Die Folgen des Klima­wandels betreffen das Regen­wasser­management, die Über­flutungs­vorsorge und auch die Dimensionierung von Kanal­anlagen in Deutschland. Ein Teil davon ist – im Einklang mit der aktuellen Koalitions­vereinbarung – die Anwendung des Schwamm­stadt­prinzips und der wasser­sensiblen Stadt­entwicklung, mit dem Ziel, beispielsweise Nieder­schlags­wasser lokal zwischen­zuspeichern, verzögert abzuleiten und wo möglich der Versickerung zuzuführen und somit den natürlichen Wasser­kreislauf wieder­herzustellen. Gemeinsam mit der Umwelt­behörde gestaltet hWB diesen Veränderungs­prozess zur wasser­sensiblen Stadt aktiv mit. Einige Antworten zur Anpassung an die Folgen des Klima­wandels wie beispielsweise die Einführung eines Stark­regen­vorsorgeportals und Konzepte für eine Über­flutungs­vorsorge als kommunale Gemeinschafts­aufgabe sind bereits gefunden worden und werden auch in Zukunft weiter­zuentwickeln sein. 

Klimaschutz hatte für hWB bereits in der Vergangenheit einen hohen Stellenwert im gesamt­gesellschaftlichen Gefüge und auch im laufenden Jahr eine besondere Bedeutung. Gerade an Unter­nehmen der Daseins­vorsorge sind damit große Erwartungen zur Reduzierung der Treib­haus­gas­emissionen verknüpft. Seit 2015 versorgt sich hWB bilanziell treib­haus­gas­neutral mit Energie (Strom, Wärme, Treibstoffe). Aktuell wird die Treib­haus­gas­bilanzierung der hWB erweitert, sodass zukünftig gemäß dem internationalen Standard nach Greenhouse Gas Protocol berichtet werden kann. Die CO2-Emissionen der hWB sind im Jahr 2024 nach Prognose auf Vorjahres­niveau. 

Die Klärschlamm­verordnung mit Stand vom 3. Oktober 2017 sieht als zentrales Element vor, dass ab dem 1. Januar 2029 alle Klärschlamm­erzeuger Phosphor aus dem Klär­schlamm oder aus der Klär­schlamm­verbrennungs­asche zurück­gewinnen müssen. Die Pflicht zur Rück­gewinnung von Phosphor greift in den Fällen, in denen der Klär­schlamm einen Phosphor­gehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trocken­masse aufweist. Ab 2029 gilt auch das Verbot der boden­bezogenen Klär­schlamm­verwertung für Klär­anlagen über 100.000 Einwohner­werte (EW). Kläranlagen mit einer Größe von 50.000 bis 100.000 EW können bis Ende 2031 Klärschlamm boden­bezogen verwerten, Klär­anlagen bis 50.000 EW unbefristet. 

Aktuell wird die Klär­schlamm­verordnung und speziell das Thema Phosphor­recycling politisch intensiv von den Fach­verbänden und den zuständigen Landes- und Bundes­behörden diskutiert. Nach aktuellem Stand wird prognostiziert, dass die Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klär­schlamm bis 2029 nur knapp erreicht werden, das Ziel ausreichender Phosphor­rückgewinnungs­kapazitäten sogar deutlich verfehlt wird. Bund und Länder halten trotzdem an den in der AbfKlärV genannten Fristen fest. Deshalb rückt die für den Fall fehlender Phosphor­rückgewinnungs­kapazitäten in der AbfKlärV fixierte Zwischen­lagerung von Aschen verstärkt in den Fokus. 

hWB hat für die Entsorgung der Klärschlamm­mengen einen Vertrag mit der HVE abgeschlossen, der die Entsorgung bis Ende 2028 in der sich derzeit noch in der Inbetrieb­nahme befindlichen Klär­schlamm­mono­verbrennungs­anlage (KVA) der KENOW GmbH & Co KG (im Folgenden „KENOW“) im Bremer Industrie­hafen sicherstellt. Bis zur vollständigen Inbetrieb­nahme entsorgt die KENOW den Klär­schlamm teilweise in Ersatz­anlagen. Die KENOW hat die Verpflichtung übernommen, eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Lösung für das Phosphor­recycling zu entwickeln. 

Die vielfältigen Aspekte der Digitalisierung beschäftigen auch zunehmend die Abwasser­branche. Neben der Schaffung weiterer Grund­lagen und der Wahr­nehmung von Ent­wicklungs­chancen stellt die Ein­stufung als kritische Infra­struktur besondere Anforderungen an IT-Sicherheit, Daten­schutz und die Qualifikation von Fachkräften. Ein externer Informations­sicherheits­beauftragter wurde zu Jahres­beginn bestellt und ab dem neuen Jahr übernimmt ein interner Mitarbeiter diese Funktion. Seit Januar 2023 gilt die EU-weite NIS-2-Richtlinie, die hanseWasser als KRITIS-Unternehmen betrifft. Dies erfordert zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von IT und Prozessen, wobei Risiko­exposition und Umsetzungs­kosten berücksichtigt werden. 

Am 6. November 2024 wurde der Regierungs­entwurf zum KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Die Verkündung des Gesetzes wird voraus­sichtlich zu Beginn der nächsten Regierungs­periode erfolgen. Aus dem KRITIS-DachG (KRITIS-Dachgesetz) werden zahlreiche Pflichten resultieren, die auch hanseWasser betreffen. Um sich auf diese neuen rechtlichen Anforderungen vorzubereiten, hat hanseWasser ein strategisches Projekt ins Leben gerufen. Hiermit wird sicher­gestellt, dass hanseWasser rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen eingestellt ist. 

Seit Mai 2024 hat hanseWasser eine Stabs­stelle für Nach­haltigkeits­management, um den steigenden gesetz­lichen Anforderungen und vor allem der unter­nehmerischen Verant­wortung gerecht zu werden. Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) verlangt von Unternehmen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Der Prozess umfasst die Identifikation relevanter Themen, Zielsetzung, Maßnahmen­implementierung und regelmäßige Über­prüfung und Berichter­stattung. Obwohl die Richtlinie bereits im Juli 2024 in deutsches Recht hätte umgesetzt werden sollen, liegt bisher nur ein Referenten­entwurf vor.

2.3Marktsituation der hanseWasser Bremen GmbH

Auch im Jahr 2024 gab es wieder über­durch­schnittlich viel Regen mit vielen Stark­regen­ereig­nissen von Mai bis September. Oft sind diese sommer­lichen Stark­regen örtlich begrenzt. Am 4. September gab es einen flächen­deckenden Extrem-Starkregen: Die höchsten Werte wurden am Regen­messer „Links“ registriert. Dort fielen innerhalb von 45 Minuten 49 mm Nieder­schlag, dies entspricht einer mehr als hundert­jährigen Wieder­kehr­zeit. Die Gesamt­niederschlags­menge des Jahres liegt etwa 130 mm über dem lang­jährigen Mittel.

Abwasserableitung und -reinigung

Im Jahr 2024 wurden über 59 Mio. m³ Abwasser in den bremischen Klär­anlagen gereinigt. Die Abwasser­menge liegt damit 8,5 Mio. m³ über dem Mittelwert der letzten fünf Jahre und über­schreitet den schon sehr hohen Vorjahres­wert um ca. 400.000 m³.

Insbesondere die Klär­anlage Seehausen zeigt auch bei teil­weise sehr hohen Zulauf­mengen eine gute Reinigungs­leistung und eine hohe Betriebs­stabilität.

Entsorgung von Reststoffen

Von den beiden bremischen Klär­anlagen wurden im Jahr 2024 rund 13.167 Mg Trocken­masse (TR) Klär­schlamm ein­schließ­lich Co-Input entsorgt. Auf die KENOW entfallen davon ca. 4.119 Mg TR. Entsorgt wurde aus­schließ­lich thermisch.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte

hWB unterstützte und begleitete auch 2024 eine Reihe von Forschungs- und Entwicklungs­projekten – sowohl als förder­mittel­berechtigter Teilnehmer als auch als assoziierter Partner.

Seit dem Frühjahr 2021 beteiligt sich die hWB an Aktivitäten zur Nutzung der Abwasser­wärme. Für das Entwicklungs­gebiet „Tabakquartier“ wurde ein Wärme­tauscher durch swb bis Mitte 2024 auf dem Pumpwerk Links installiert. Die Inbetrieb­nahme ist zusammen mit der Energie- und Heiz­zentrale im Tabakquartier für die zweite Jahres­hälfte 2024 geplant. Weitere Anfragen, zum Beispiel für das Soden­matt­quartier, werden laufend durch den Bereich Netze bearbeitet. Daneben wirkt hWB an dem Groß­forschungs­projekt „Wärme­wende­Nordwest“ mit, aktuell durch die Betreuung einer studentischen Abschluss­arbeit für die Erstellung eines Wärme­atlas. hWB unterstützt zudem die FHB bei der kommunalen Wärme­planung in den Fragen zu Wärme aus Abwasser.

Zusätzlich engagiert sich hWB auch in internationalen Aktivitäten. Im Bereich Wasser­versorgung/­Abwasser­versorgung weltweit arbeitet hWB unter anderem mit der German Water Partnership (GWP) zusammen. Bis Juni 2024 fand die erste Phase der Betreiber­partnerschaft mit Miyahuna, Jordanien, statt. Die Verlängerung der Betreiber­partnerschaft für weitere vier Jahre steht kurz vor dem Abschluss, gemeinsam mit Miyahuna und HAMBURG WASSER als feder­führendem Partner. Die genauen Inhalte werden in Abstimmung mit den beteiligten Partnern und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammen­arbeit (GIZ) festgelegt. Die erste Phase der Partner­schaft mit Miyahuna und Hamburg Wasser hat den Deutschen Nachhaltig­keits­preis 2024 in der Kategorie „Internationaler Deutscher Nachhaltig­keits­preis“ gewonnen.

Windhoek und Bremen – Städte­­freund­schaft seit 1975 und kommunale Klima­partners­chaft

Es finden regelmäßig monatlich fachliche Austausch­gespräche nach dem Schema des DWA-Fach­aus­tausches zwischen Klär­anlagen­betreibern statt. Die Themen reichen von der all­täglichen Routine bis hin zur Unter­stützung bei Auftrags­vergabe-Rollen im Hinblick auf bevorstehende Entwicklungs­projekte vor Ort. Im Juni 2024 konnte eine hoch­rangige Delegation aus Windhoek zur Besichtigung der Klär­anlage Seehausen begrüßt werden. Hierbei wurde der partner­schaftliche Austausch beider Stadt­entwässerungen bestärkt.

3Geschäftsentwicklung

3.1Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung
in TEUR
01.01. −
31.12.2024
01.01. −
31.12.2023
Veränderung
Umsatzerlöse114.047107.5036.544
Andere aktivierte Eigenleistungen3.7003.887–187
Materialaufwand–23.227–21.192–2.035
Rohergebnis94.52090.1984.322
Sonstige betriebliche Erträge2.6581.5971.061
Personalaufwand–31.173–30.893–280
Abschreibungen und Wertminderungen–25.490–25.973483
Sonstige betriebliche Aufwendungen–9.991–10.270279
Betriebsergebnis30.52424.6595.865
Finanzergebnis–10.753–5.296–5.457
Steuern (inkl. Sonstige Steuern)–6.244–6.636392
Ergebnisabführung und Ausgleichszahlung–13.527–12.726–800
Jahresüberschuss000

hWB erwirtschaftete im Geschäfts­jahr 2024 einen Umsatz von 114.047 TEUR. Damit sind die Umsatz­erlöse im Vergleich zum Vorjahr um 6.544 TEUR gestiegen. Die Steigerung resultiert im Wesent­lichen aus einem höheren Umsatz aus den Leistungs­verträgen (+2.422 TEUR), höheren Mengen der Abwasser­entsorgung für Nachbar­gemeinden (+1.761 TEUR) sowie stärkeren Umsatz­erlösen im Bereich der Grund­wasser­einleitungen durch Dritte (+2.488 TEUR). 

Die Leistungs­verträge bewegten sich über dem Vorjahres­niveau und trugen mit einem Anteil von 2.442 TEUR zu dieser Entwicklung bei, die zum großen Teil durch die vertragliche Preis­indizierung und Mengen­entwicklung ausgelöst wurde. Das Gesamt­volumen der Umsatz­erlöse aus dem Leistungs­vertrags­geschäft betrug 93.634 TEUR (entspricht 82 % der Umsatz­erlöse). 

Neben der Abwasser­entsorgung für Bremen übernimmt hWB – als Erfüllungs­gehilfe für entsprechende vertragliche Ver­pflichtungen der FHB – die Abwasser­entsorgung für Nachbar­gemeinden. Im Berichts­jahr betrug die entsorgte Menge 7,8 Mio. m³ (Vorjahr: 6,2 Mio. m³). Das Preis­niveau der Nachbar­gemeinden folgte ab­hängigkeits­bedingt dem der Leistungs­verträge. Die Umsatz­erlöse mit den Nachbar­gemeinden stiegen um 1.761 TEUR auf 9.300 TEUR. 

Die Verwertung des Klär­schlammes Dritter beinhaltet nur noch die Verwertung von Co-Input-Schlamm­behandlung, da laufende Verträge schon zum 31. Dezember 2022 für die thermische Klär­schlamm­entsorgung ausgelaufen sind. Die Erlöse im Bereich der Klär­schlamm­entsorgung reduzierten sich um 95 TEUR auf 1.087 TEUR. 

Die Dienst­leistungen für Dritte erhöhten sich um 2.488 TEUR auf 9.818 TEUR. Ursächlich hierfür waren im Wesent­lichen eine Erhöhung der Umsatz­erlöse im Bereich der Grund­wasser­einleitungen durch Dritte (1.739 TEUR), der Dienst­leistungen für die HVE (350 TEUR), der Betriebs­führungen (378 TEUR), der Entsorgung von Co-Input-Abwasser­reinigung (203 TEUR), der Kanal­dienstleistungen (197 TEUR) sowie der Gruben­abfuhr (77 TEUR) und sonstiger Erlöse (42 TEUR). Dem standen lediglich die gesunkenen Erlöse aus Strom­einspeisung (499 TEUR) entgegen, da vermehrt erzeugter Strom selbst genutzt wurde.

Im Bereich der Ingenieur­dienstleistungen sanken die Umsatz­erlöse um 51 TEUR im Vergleich zum Vorjahr auf 208 TEUR. 

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 1.061 TEUR gegenüber dem Vorjahr auf 2.658 TEUR gestiegen, da einmalige Effekte (zum Beispiel Wert­berichtigung auf Forderungen) und diverse kleinere Posten (zum Beispiel Schaden­ersatz) enthalten waren (50 TEUR), die in diesem Geschäfts­jahr zum Tragen kamen. Außerdem wirkten sich gestiegene Gewinne aus Anlagen­abgängen (55 TEUR) positiv aus. 

Die aktivierten Eigen­leistungen für investive Maßnahmen im Bereich der Netz- und Eigen­anlagen verringerten sich um 187 TEUR auf 3.700 TEUR gegenüber dem Vorjahr. 

Der Material­aufwand erhöhte sich um 2.035 TEUR auf 23.227 TEUR. Innerhalb der Roh-, Hilfs- und Betriebs­stoffe stieg der Bedarf gegenüber dem Vorjahr um 960 TEUR auf 6.724 TEUR an. Wesent­lichen Anteil haben dabei die Auf­wendungen für Strom (1.052 TEUR), Zusatz­stoffe (349 TEUR) und sonstige Bedarfe (144 TEUR). Kompensiert wurde diese Entwicklung im Bereich Treibstoff-/­Gasbezug (195 TEUR), Ersatz- und Klein­teile (340 TEUR) sowie diverse kleinere Bedarfe (50 TEUR). Im Bereich der bezogenen Leistungen stieg der Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 1.075 TEUR auf 16.503 TEUR an. Erhöhte Auf­wendungen aus der Klär­schlamm­entsorgung (905 TEUR), der Verkehrs- und Bau­stellen­sicherung (107 TEUR), den Faktura- und Inkasso­dienst­leistungen (135 TEUR) und anderen Fremd­leistungen (170 TEUR) wurden von geringeren Fremd­instand­haltungen (164 TEUR) und chemischen Analysen (78 TEUR) nur teilweise kompensiert. 

Die Erhöhung im Personal­aufwand in Höhe von 280 TEUR auf 31.173 TEUR ist im Wesentlichen auf den Tarif­abschluss zurückzuführen, dem geringere Zuführungen zu den Personal­rückstellungen (196 TEUR) positiv entgegenwirken. 

Die Abschreibungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 483 TEUR auf 25.490 TEUR. 

Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 279 TEUR auf 9.991 TEUR ist im Wesentlichen durch einmalige Effekte aus geringeren Einzel­wert­berichtigungen auf Forderungen (860 TEUR) und geringeren Buch­verlusten aus Anlagen­abgängen (197 TEUR) beeinflusst. Demgegenüber stehen erhöhte Aufwendungen für Öffentlichkeits­arbeit und Stellen­ausschreibungen (194 TEUR), Deich­verbands­beiträge (191 TEUR) und zusätzliche Bedarfe für Dienst- und Fremd­leistungen (115 TEUR) sowie ein gestiegener Aufwand für Weiter­bildung (72 TEUR). Außerdem erhöhte sich der Aufwand für Mieten/­Leasingraten (71 TEUR) und bei diversen kleineren Positionen (135 TEUR). 

Das negative Finanzergebnis erhöhte sich um 5.457 TEUR auf 10.753 TEUR. Ursächlich hierfür ist das angestiegene Zinsniveau, welches zu einem schlechteren Zinsergebnis (5.826 TEUR) und zu einer Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen (369 TEUR) führt. 

Die Steuern verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 392 TEUR auf 6.244 TEUR. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betrafen in Höhe von 5.940 TEUR das laufende Geschäftsjahr.

3.2Finanzlage

Die zusammen­gefasste Kapital­fluss­rechnung zeigt die Mittel­flüsse aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit, der Investitions­tätigkeit und der Finanzierungs­tätigkeit. 

Der Cashflow aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit wurde mittels der indirekten Methode entwickelt. Der Finanz­mittel­fonds setzte sich zusammen aus Kassen­beständen 9 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR) sowie Bank­guthaben 3.365 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Zusammengefasste Kapitalflussrechnung
TEUR
01.01. −
31.12.2024
01.01. −
31.12.2023
I. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit59.08851.972
II. Cash Flow aus Investitionstätigkeit–24.412–28.666
III. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit–27.828–20.655
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
(Summe I. − III.)
6.8482.650
Finanzmittelfonds am Anfang der Berichtsperiode–3.483–6.134
Finanzmittelfonds am Ende der Berichtsperiode3.365–3.483

Der Cashflow aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit betrug im Berichts­zeitraum 59.088 TEUR (Vorjahr: 51.972 TEUR). Dieser bestand im Wesent­lichen aus dem Perioden­ergebnis (vor Ergebnis­abführungen) in Höhe von 13.527 TEUR (Vorjahr: 12.726 TEUR), bereinigt um zahlungs­unwirksame Sach­verhalte wie Ab­schreibungen in Höhe von 25.490 TEUR (Vorjahr: 25.973 TEUR). Bei der indirekten Ermittlung wurde der Cashflow aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit weiterhin durch die Ver­änderungen der Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von –5.563 TEUR (Vorjahr: 5.164 TEUR) sowie der Verbindlich­keiten und anderer Passiva in Höhe von 11.302 TEUR (Vorjahr: –4.113 TEUR) wesentlich beeinflusst. 

Der Cashflow aus der Investitions­tätigkeit in Höhe von –24.412 TEUR (Vorjahr: ‑28.666 TEUR) resultierte im Wesent­lichen aus den Auszahlungen für Investitionen in das Sach­anlage­vermögen –24.732 TEUR (Vorjahr: 28.687 TEUR). 

Der Cashflow aus der Finanzierungs­tätigkeit in Höhe von –27.828 TEUR (Vorjahr: ‑20.655 TEUR) setzte sich zusammen aus der Tilgung der Forfaitierungs­darlehen in Höhe von 23.216 TEUR (Vorjahr: 23.238 TEUR), aus der Ergebnis­abführung an die Gesellschafter (inkl. Steuer­umlagen) in Höhe von 19.062 TEUR (Vorjahr: 17.257 TEUR) und gezahlten Zinsen in Höhe von 10.662 TEUR (Vorjahr: 5.324 TEUR). Gegenläufig wirkte der Zufluss aus der Aufnahme eines Forfaitierungs­darlehens in Höhe von 25.112 TEUR (Vorjahr: 25.163 TEUR). 

Zur Finanzierung des branchen­typisch hohen Kapital­einsatzes, der ein Viel­faches des Jahres­umsatzes beträgt, hat hWB bereits 1998 mit der FHB die kommunale Forfaitierung mit Ein­rede­verzicht vereinbart. 

Zur Finanzierung von Investitionen in Netz- und Eigen­anlagen wurde im Juni 2024 der Forderungs­kaufvertrag Nr. 30 mit einem Volumen von 25.112 TEUR abgeschlossen. Verkauft wurden Forderungen auf Erstattung von Rest­buchwerten.

3.3Vermögenslage

Bilanzstruktur
TEUR

hWB weist aufgrund ihrer Geschäfts­tätigkeit eine hohe Anlagen­intensität mit ent­sprechen­der Kapital­bindung auf. So betrug der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens 94,6 % (Vorjahr: 96,3 %) und der des kurzfristig gebundenen Vermögens 5,4 % (Vorjahr: 3,7 %).

Die Reduzierung des Anlage­vermögens um 786  TEUR (Vorjahr Erhöhung: 2.597 TEUR) auf 485.250 TEUR (Vorjahr: 486.036 TEUR) resultierte aus Investitionen in Höhe von 24.786 TEUR (Vorjahr: 28.829 TEUR), dem gegen­über­stehen Abschreibungen in Höhe von 25.490 TEUR (Vorjahr: 25.973 TEUR).

Das Sach­anlage­vermögen setzte sich im Wesent­lichen aus Grund­stücken und Bauten in Höhe von 46.960 TEUR (Vorjahr: 48.116 TEUR), technischen Anlagen und Maschinen in Höhe von 43.238 TEUR (Vorjahr: 47.478 TEUR) sowie aus Mieter­einbauten in das öffentliche Kanal­netz in Höhe von 335.872 TEUR (Vorjahr: 323.791 TEUR) zusammen.

Das Eigen­kapital blieb gegenüber dem Vorjahr konstant. Die Eigen­kapital­quote (Eigenkapital/­Bilanzsumme) betrug 10,1 % (Vorjahr: 10,3 %).

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 43.246 TEUR erhöhten sich um 8.309 TEUR. Die Erhöhung zeigt sich hauptsächlich in den Verbindlich­keiten gegenüber Gesell­schaftern und resultiert im Wesent­lichen aus den Forderungen und Verbindlich­keiten aus den Leistungs­verträgen.

In dem passiven Rechnungs­abgrenzungs­posten (passiver RAP) sind die Forfai­tierungs­darlehen abgebildet. Diese hatten einen Anteil von 73,7 % (Vorjahr: 76,2 %) an der Bilanz­summe.

3.4Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.4.1Personal und Soziales

Im Jahres­durchschnitt 2024 beschäftigte die Gesellschaft 384 Mitarbeiter­*innen ohne passive Alter­steil­zeit (Vorjahr: 384 Mitarbeiter­*innen). Dies entspricht 353 kosten­wirksamen Voll­zeit­äquivalenten (Vorjahr: 353). 

Der Anteil weiblicher Mitarbeiter­*innen der hWB lag zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 28,0 % (Vorjahr: 27,0 %). Die Gesellschaft unter­nimmt Anstrengungen, diesen Anteil, insbesondere mit Fokus auf Führungs­positionen, weiter zu erhöhen. 

Am 31. Dezember 2024 standen 18 Mitarbeiter*innen in der Berufs­ausbildung (Vorjahr: 16 Mitarbeiter­*innen). Zusätzlich noch fünf Trainees (Vorjahr: vier Mitarbeiter­*innen). Keine Person wurde im Rahmen eines dualen Studiums beschäftigt (Vorjahr: eine Mitarbeiter*in). 

Den Arbeits­verhältnissen der Mitarbeiter­*innen lagen folgende Tarif­verträge zugrunde: Tarif­vertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Überleitungs­tarifverträge vom 24. April 1997 und 5. Juni 1998 sowie weitere nach­geordnete Tarif­verträge, zum Beispiel zum leistungs­bezogenen Entgelt. 

Die Gesundheits­quote hat sich mit einem Wert von 94,3 % (Vorjahr: 93,7 %) erneut verbessert. Zur Stärkung des Gesundheits- und Arbeits­schutzes dient der Gesundheits­index, der insbesondere den Umsetzungs­fortschritt der Gesundheits­maß­nahmen misst und damit die Handlungs­orientierung der Führungs­kräfte erhöht. In diesem Rahmen wird jährlich eine Mitarbeiter*­innen­befragung zur Gesund­heits­kultur durch­geführt. Das Ergebnis der Befragung 2024 ist mit 4,26 relativ konstant zum Vorjahr (Vorjahr: 4,27 Skala 1–5). 

Im Jahr 2024 gab es drei melde­pflichtige Arbeits­unfälle (Vorjahr: drei Unfälle) und einen Kontraktoren­unfall (Vorjahr: zwei Unfälle). Die Unfälle bewegen sich damit weiterhin auf einem niedrigen Niveau. 

Qualifizierungs­maßnahmen und die damit verbundenen Entwicklungs­möglichkeiten sind für hWB ebenfalls wichtige Bestand­teile, um Mitarbeiter­*innen eine langfristige Perspektive im Unter­nehmen zu bieten. Sie sind ein entscheidender Faktor, um die aktuellen und zukünftigen Heraus­forderungen einer modernen Abwasser­wirtschaft nachhaltig zu meistern.

Die Personal­beschaffung bleibt eine zentrale Heraus­forderung, insbesondere angesichts des demo­grafischen Wandels, der auch die hWB erheblich beeinflusst. Einerseits gestaltet sich die Nach­besetzung aktueller Stellen, insbesondere in technischen Berufs­feldern, als schwierig. Anderer­seits wird es in den kommenden Jahren zahlreiche alters­bedingte Personal­abgänge geben. 

Um diesen Heraus­forderungen effektiv entgegen­zuwirken, plant die hWB, vakante Positionen proaktiv und frühzeitig nach­zu­besetzen. Durch gezielte Maß­nahmen werden eine umfassende Ein­arbeitung sowie eine strategische Bindung der Mitarbeiter­*innen angestrebt, um die Kontinuität und Qualität der Arbeits­prozesse sicher­zustellen. Zudem werden ein systema­tisches Wissens­management und der gezielte Wissen­stransfer gefördert, um wertvolles Know-how zu bewahren und weiter­zugeben. Um sowohl aktive als auch passive Kandidat­*innen zu identifizieren, setzt die hWB auf moderne Rekrutierungs­methoden.

3.4.2Asset Management

Die deutsche Abwasser­wirtschaft ist durch einen dauerhaft hohen In­vestitions­bedarf gekenn­zeichnet. Dadurch gewähr­leistet die Branche einen im internationalen Vergleich anerkannt hohen Standard der Abwasser­entsorgung bei langfristiger Entsorgungs­sicherheit.

Nachdem die Unterschiede zur Einordnung durch­geführter Investitionen in Eigen­anlagen zwischen hWB und UBB geklärt wurden, verlagert sich der Fokus auf die gut­achterliche Zustands­überprüfung der operativen Betriebs­führung öffentlicher Abwasser­anlagen. Auswahl und Beauftragung des Gutachters erfolgten einvernehmlich mit der FHB.

hWB stellt durch Investitionen in das Kanalnetz und in die Abwasser­anlagen den nach­haltigen Erhalt dieser wichtigen Infra­struktur sicher. Durch die Beteiligung an der Entwicklung moderner Prognose­tools (zum Beispiel Alterungs­modelle) und Methoden der Wirkungs­kontrolle ist hWB stark verbunden mit der Branche, dem Markt und der Region. 

Die Gesellschaft hat 2024 insgesamt 24.786 TEUR (Vorjahr: 28.829 TEUR) investiert, die sich wie folgt gliedern:

  • Investitionen in Netz­anlagen: 14.409 TEUR (Vorjahr: 20.384 TEUR)

    Der sechste Investitions­rahmen­plan Netz mit einer Laufzeit von 2024 bis 2028 wurde in 2023 abschließend mit dem UBB abgestimmt. Das Gesamt­volumen beträgt 104.800 TEUR für Sanierung, Erweiterung und Ausbau.
     
  • Investitionen in Eigenanlagen: 9.193 TEUR (Vorjahr: 6.444 TEUR)

    Die Investitionen in Eigen­anlagen waren 2024 geprägt von Maß­nahmen, mit denen die vorhandene Bau- und Anlagen­technik saniert und zum Erhalt der Betriebs­sicherheit auf den Stand der Technik gebracht wurde. 

    Bedeutsam für die Kläranlage Seehausen ist die Fortsetzung der Erneuerung der Klär­schlamm­entwässerung und der General­sanierung der BHKW-Anlage. Begonnen wurde mit den Bau­maß­nahmen zur Errichtung eines Klär­schlamm­silos, eines Kreide­silos und der Erweiterung des Treppen­turms für die Faul­behälter. Außerdem wurden die Planungen zum Beispiel für die Erneuerung der Überschuss­schlamm­eindickung und der zentralen Nieder­spannungs­schalt­anlagen fortgesetzt. 

    Auf der Kläranlage Farge wurde im November 2024 mit der Erneuerung der Gas­warn­anlage begonnen. Außerdem wurden die Planungen für die Sanierung der Faulung und des Treppen­turms abgeschlossen und die Maß­nahmen zur Vergabe gebracht, die im Januar 2025 starten sollen.

    Im Bereich der Pumpwerke wurden die Bau­maß­nahmen für die Sanierung bzw. den Neubau der Pumpwerke Arsten und Burg abgeschlossen. Des Weiteren haben die Planungen für die Sanierung der Pumpwerke Lesum und Kattenesch sowie für den Ersatz der Mittel­spannungs­anlage im Pumpwerk Horn begonnen. Für das Pumpwerk Lesum wird zusätzlich ein Regen­rück­halte­becken geplant. Die Planungen zum Neubau des Pumpwerks Rockwinkel und zur Sanierung der Pumpwerke Habenhausen und Höhpost wurden fortgesetzt. Ferner wurden die Planungen zur Errichtung von zehn Not­strom­aggregaten an ausgewählten Pump­werks­standorten fortgesetzt.

  • Investitionen in Betriebs- und Geschäfts­ausstattung: 1.184 TEUR (Vorjahr: 2.001 TEUR)

    Im Bereich der Büro- und Geschäfts­ausstattung wurde ein neues TV-Fahrzeug angeschafft. Die Lieferung eines Spül­fahrzeuges ist für dieses Jahr geplant. Zusätzlich wurde eine motor­betriebene Kehr­maschine für die Reinigung von Geh­wegen und öffentlichen Flächen erworben. Diese ermöglicht es hanseWasser, Unrat, der bspw. im Kontext von Stark­regen­ereignissen verursacht wurde, schnell und gezielt zu entfernen. Für die Reinigung der Fahrzeug­hallen wird seit 2024 eine Boden­reinigungs­maschine eingesetzt, die eine schnellere und effizientere Reinigung der von Lkw befahrenen Böden gewährleistet.

3.5Zertifizierung

Das Unternehmen ist seit zwölf Jahren als EMAS-Unternehmen anerkannt. Diese höchste europa­weite Auszeichnung für das Umwelt­management wurde in 2024 erfolgreich bestätigt. Alle Betriebs­standorte der hWB (Kläranlage Seehausen, Kläranlage Farge, Betriebshof Pumpwerk Findorff, Klärschlamm­deponie Edewechterdamm und Verwaltung Birkenfelsstraße) sind weiterhin als EMAS-Standorte registriert. 

Das Qualitäts-/Umwelt- und Arbeits­schutz­management­system nach DIN ISO 9001, DIN ISO 14001 und DIN ISO 45001 wurde in 2024 bestätigt. Des Weiteren wurde die bereits seit 2000 bestehende Zertifizierung als Entsorgungs­fachbetrieb erfolgreich fortgesetzt. 

Kanalreinigung, -inspektion und Dichtheits­prüfungen wurden gemäß den Anforderungen des Güte­schutzes Kanalbau durchgeführt. Für die Prüfung und Wartung von Benzin­abscheidern sowie die Dichtheits­prüfungen von Ent­wässerungs­anlagen ist das Unter­nehmen weiterhin als Fachbetrieb nach dem Wasser­haushalts­gesetz zertifiziert. 

Das Siegel „AUSGEZEICHNET FAMILIEN­FREUNDLICH“ wird derzeit für zwei weitere Jahre rezertifiziert.

3.6Beschaffung

Die Lieferketten haben sich stabilisiert. Im Jahr 2024 gab es zwar Kosten­steigerungen, aber keine verfahrens­technischen Störungen oder gar Liefer­ausfälle. Lang­jährige und stabile Vertrags­beziehungen zwischen hWB und ihren Lieferanten haben dazu beigetragen. 

Der Digitalisierungs­weg der Material­wirtschaft geht in die nächste Phase. Nach Erstellung einer entsprechenden Roadmap, Priorisierung der Handlungs­felder und Konzeption der Soll-Prozesse beginnt nun die nächste Phase zur Auswahl einer passenden Software­lösung. 

Die Umbau­maßnahmen zur Optimierung der Bedingungen im Zentral­lager der Kläranlage Seehausen, bei denen sowohl der Büro­teil des Lagers als auch eine neue Lager­bühne installiert wurden, sind umgesetzt. In diesem Zusammen­hang wurde sowohl das Ziel zur Verbesserung der ergonomischen Situation im Lager­büro als auch die Erweiterung des Lager­platzes erfolgreich umgesetzt.

3.7Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Die Abwasser­mengen sind gestiegen, was vor allem auf die außer­gewöhnlich vielen Stark­regen­ereignisse zurück­zu­führen ist. Investitions- und Instand­haltungs­maß­nahmen wurden gemäß der Planung durchgeführt. 

Anfang 2024 führte die Änderung des Basis­jahres zu einer weiteren Senkung der Indizes. Im Vergleich zur Vor­jahres­planung sinkt das geplante Niveau der Indizes um insgesamt fünf Sprung­kanten, was erhebliche Aus­wirkungen auf die Umsatz­erlöse hat und zu einer zukünftigen Verringerung dieser führt. 

Die Entwicklung der Zinsen hat sich durch die Entwicklung der gesamt­wirtschaft­lichen Situation mit einem erhöhten Zins­niveau und den im Zusammen­hang stehenden hohen Inflations­raten stark verändert. Dies führt zu einem erhöhten Zins­aufwand im Rahmen der Finanzierung.

Das Ergebnis vor Steuern beträgt 19.771 TEUR und liegt damit um rund 4.125 TEUR über dem geplanten Wert von 15.646 TEUR. Dies ist hauptsächlich auf zwei Sonder­effekte zurück­zu­führen, die zu gesteigerten Umsatz­erlösen führten: Den Anstieg der Grund­wasser­einleitungen und die gestiegenen Erlöse von den Nach­bar­gemeinden. Zusätzlich gab es höhere sonstige betriebliche Erträge durch die Auflösung von Rück­stellungen und sonstige Erträge wie Versicherungen, Buch­gewinne aus Anlagen­abgängen und Wert­berichtigungen auf Forderungen. Darüber hinaus fielen geringere Personal­aufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Auf­wendungen an. Diese positiven Ent­wicklungen konnten die geringeren aktivierten Eigen­leistungen, die erhöhten Material­aufwendungen und das negative Finan­zergebnis kompensieren.

4Risiko- und Chancenbericht

4.1Grundsätze des Risiko- und Chancenmanagements

Der Erfolg unter­nehmerischer Ent­scheidungen hängt wesent­lich von einer zuver­lässigen Beurteilung strate­gischer, markt­bedingter und regula­torischer Risiken ab. Risiken sind dabei als die Möglich­keit des Eintretens interner oder externer Ereignisse zu verstehen, die das Erreichen der strate­gischen und operativen Ziele negativ beeinflussen. Chancen sind durch Sach­verhalte gekenn­zeichnet, die eine signifi­kant positive Auswirkung auf das Erreichen der strate­gischen und operativen Ziele haben.

Der grund­legende risiko­politische Rahmen für die Geschäfts­tätigkeit von hWB wird durch die Geschäfts­führung vor­gegeben. Darüber hinaus sorgt ein regel­mäßiges Berichts­wesen an die Entscheidungs­gremien für Transparenz hinsichtlich des aktuellen Risiko­profils von hWB und die kontinuierliche Über­wachung dieser risiko­politischen Vorgaben. 

Im Hinblick auf den Rechnungs­legungs­prozess erachtet hWB solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko­managements­ystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamt­aussage des Jahres­abschlusses einschließlich des Lage­berichts maßgeblich beeinflussen können.

Ansicht: Seehausen
Seehausen

4.2Prozess des Risiko- und Chancenmanagements

Das Risiko­management basiert ins­besondere auf einem aus­gebauten Controlling mit quartals­weisen Bericht­erstattungen, die es erlauben, Risiken in der Vermögens-, Finanz- und Ertrags­lage zu prognosti­zieren, zu identifi­zieren und zu über­wachen. Eine wesentliche Unterstützungs­funktion nimmt das interne Kontroll­system wahr. 

hWB versteht unter dem internen Kontroll- und Risiko­management­system ein integriertes System. Unter einem internen Kontroll­system werden danach die von der Geschäfts­führung einge­führten Grund­sätze, Verfahren und Maß­nahmen verstanden, die auf die organisa­torische Umsetzung der Ent­scheidungen der Geschäfts­führung gerichtet sind:

  • zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirt­schaftlich­keit der Geschäfts­tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögens­schädigungen,
  • zur Ordnungs­mäßigkeit und Verlässlich­keit der internen und externen Rechnungs­legung sowie
  • zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risiko­management­system beinhaltet die Gesamt­heit aller organisa­torischen Regelungen und Ma­ßnahmen zur Risiko­erkennung und zum Umgang mit den Risiken unter­nehmerischer Betätigung.

Über eine fest definierte Führungs- und Berichts­organisation sind alle strategischen Geschäfts­felder eingebunden. Die Grund­sätze, die Aufbau- und Ablauf­organisation sowie die Prozesse des rechnungs­legungs­bezogenen internen Kontroll- und Risiko­management­systems sind in Geschäfts­anweisungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Ent­wicklungen angepasst werden.

Die Gesellschaft hat darüber hinaus ein Risiko­management­system implementiert, das Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie ent­sprechende risiko­begrenzende Maß­nahmen enthält, um die Ordnungs­mäßigkeit des Jahres­abschlusses sicher­zustellen. 

Basierend auf einem mehr­jährigen Revisions­plan überprüft die interne Revision kontinuierlich Geschäfts­prozesse und ihre Kontroll­systeme, wobei auch jährlich wieder­kehrende Prüfungs­themen implementiert sind. Das Unternehmen verfolgt einen prozess­orientierten Prüfungs­ansatz. Die Prüfungs­leistungen werden entsprechend der Revisions­planung teilweise durch externe Dienst­leister erbracht. Die aus den Prüfungs­ergebnissen resultierenden Empfehlungen stellen im Wesent­lichen prozessuale Optimierungen dar und werden in einen Maß­nahmen­plan überführt. Die Umsetzung der Empfehlungen wird durch die interne Revision verfolgt und in Stich­proben geprüft.

4.3Risiken und Chancen

Die Leistungs­verträge mit der FHB sind gebühren­rechts­konform ab­geschlossen, sodass aktuell keine bilanziellen Risiken für hWB erwartet werden.

Vor dem Ober­verwaltungs­gericht (OVG) Bremen ist eine Klage eines Bremer Bürgers gegen ein Urteil des Verwaltungs­gerichts Bremen anhängig, in dem die Recht­mäßigkeit eines Ent­wässerungs­gebühren­bescheids aus 2010 beschieden worden ist. Der Kläger will gegen die FHB als Beklagte eine Auf­hebung wegen angeblich über­höhter Gebühren­forderungen erstreiten. Zudem hat derselbe Kläger parallel ebenfalls vor dem OVG einen Normen­kontroll­antrag gegen das Ent­wässerungs­gebühren­ortsgesetz (EGebOG) gestellt. Dieses Verfahren greift wie das Anfechtungs­verfahren ebenfalls die Gebühren­satz­höhe an. Das Gericht hat das parallele Anfechtungs­verfahren, in dem der Kläger eben­falls eine Preis­prüfung zu veranlassen begehrte, eingestellt. Kläger und Beklagte haben Vorschläge für mögliche Gutachter für die Preis­prüfung unterbreitet, von denen das Gericht einen be­auftragt hat. Der Gutachter hat seine Arbeit Anfang 2024 auf­genommen und wird voraus­sichtlich im Frühjahr 2025 seine Ergebnisse vorstellen. 

Die Höhe der Abwasser­einleitungen sind im Wesent­lichen abhängig von der Bevölkerungs­entwicklung, von Gewohn­heiten und vom Nutzungs­verhalten der Privat­haushalte und des Gewerbes sowie von der wirtschaft­lichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe. Des Weiteren auch von Witterungs­einflüssen, die für die Zukunft schwer zu prognostizieren sind. Es besteht ein Risiko für die Nicht­einhaltung der abwasser­abgabe­rechtlichen Über­wachungs­werte. hWB begrenzt dieses Risiko durch eine kontinuierliche Über­wachung und Beprobung der Anlagen. 

Aufgrund der immer umfassenderen Digitalisierung der Geschäfts­prozesse sind diese von einer sicheren, verlässlichen und wider­stands­fähigen Informations­verarbeitung abhängig. Risiken für die Informations­sicherheit gewinnen daher sowohl aus Unternehmens­sicht als auch aus gesetzlicher Sicht zunehmend an Bedeutung. Wesentliches Ziel der Funktion für Informations­sicherheit ist somit der angemessene Umgang mit Informationen und Daten gemäß den Schutz­bedarfen, um eine effektive, gesamthafte Steuerung von Informations­sicherheits­risiken sicher­zustellen. Darüber hinaus können sich aus der Entwicklung heraus auch Möglich­keiten für veränderte Geschäfts­modelle sowie -prozesse ergeben, die hWB neue Chancen eröffnen. 

Zur Identifikation möglicher Effizienz­potenziale werden zahlreiche Bench­marking-Vergleiche und das Projekt Enter­prise eingesetzt. Diese liefern stetig neue Impulse, die Effizienz und Wirt­schaftlich­keit des Unter­nehmens weiter­zu­entwickeln. Darin wird auch eine der wesent­lichen Chancen für eine Ver­besserung der wirtschaftl­ichen Situation gesehen. Ebenso wird die Gewinnung von Neu­kunden im Bereich der Abwasser­übernahme angestrebt, um weitere positive Ergebnis­beiträge zu erzielen.

4.4Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Im Rahmen des Risiko­managements wurden keine Risiken identifiziert, die ent­weder einzeln oder in ihrer Gesamt­heit den Fort­bestand des Unter­nehmens im Geschäfts­jahr 2024 gefährdet haben bzw. darüber hinaus gefährden könnten.

5Prognosebericht

5.1Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die zunehmenden Wetter­extreme, insbesondere Extrem­nieder­schläge in kurzen Zeit­räumen, stellen weiter­hin eine große Heraus­forderung für die Gesellschaft dar. Ebenso wichtig ist die Anpassung der kommunalen Infra­struktur an die Folgen des Klima­wandels. Die starke Flächen­versiegelung, fehlende Stau­räume und Retentions­flächen in Städten sind bedeutende Heraus­forderungen für die Abwasser­entsorgung. 

Am 5. November 2024 wurde die novellierte EU-Kommunal­abwasser­richtlinie (EU-KARL) verabschiedet. Die Umsetzung in deutsches Recht ist noch unklar, wobei Verschärfungen möglich sind. Deutschland hat 30 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Sicher ist, dass die Kläranlage Seehausen ausgebaut und mit einer vierten Reinigungs­stufe aus­ge­stattet werden muss, was beträchtliche Investitionen erfordert. Weitere Auswirkungen wie Energie­neutralität und Nähr­stoff­elimination sind zu erwarten, aber die genauen Folgen sind noch unklar. 

Der demo­grafische Wandel und der daraus resultierende Fach­kräfte­mangel beeinflussen die Gesellschaft hinsichtlich zunehmender Personal­bewegungen und führen zu Veränderungen, beispielsweise in den Rekrutierungs­prozessen. 

Die Abwasser­branche wird in den kommenden Jahren verstärkt auf IT-Sicherheit und Digitalisierung setzen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Effizienz und Zuverlässigkeit der Abwasser­entsorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung der KRITIS-Verordnung wird dabei eine zentrale Rolle spielen und die Branche dazu zwingen, ihre IT-Infrastrukturen kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. 

Im Jahr 2024 kam es zu einer Anpassung des Ent­wässerungs­gebühren­orts­gesetzes (EGebOG). Zukünftig werden die Schmutz­wasser- und Nieder­schlags­wasser­gebühr getrennt voneinander erhoben werden. Die Auswirkungen der Änderung auf hWB sind abhängig von der Ausgestaltung des Anpassungs­prozederes durch die FHB. hWB ist an dem Diskussions­prozess beteiligt, um zu vorteil­haften Lösungen für Kunden, FHB und hWB zu kommen. 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Anforderungen an die Nach­haltigkeits­bericht­erstattung erheblich. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle großen Unternehmen, einschließlich hanseWasser, verpflichtet, umfassende Nach­haltigkeits­informationen im Lage­bericht zu veröffentlichen. hanseWasser ist jedoch erst ab 2026 berichts­pflichtig für das Jahr 2025. Das Projekt­team befindet sich aktuell in der finalen Phase der Wesent­lichkeits­analyse. Dabei werden die zentralen Themen sowie die Identifikation der IROs (Impact, Risks, Opportunities) und deren Gewichtung für das Jahr 2024 abgeschlossen.

5.2Erwartete Geschäftsentwicklung

In den kommenden Jahren werden die Zukunfts­fragen zum Organisations­modell der Stadt­ent­wässerung in Bremen die Gesellschaft maß­geblich prägen. Die hanseWasser Bremen GmbH spricht sich aufgrund ihrer 25-jährigen Erfolgs­geschichte grundsätzlich für die Fort­führung des bestehenden Geschäfts­modells aus. Für das Jahr 2025 erwartet die Gesell­schaft weiterhin eine heraus­fordernde gesamt­wirtschaft­liche Lage und damit verbundene Auswirkungen auf Preise und Verfüg­barkeiten.

Angesichts des demo­grafischen Wandels und zahl­reicher alters­bedingter Personal­abgänge steht die hWB vor großen personellen Heraus­forderungen. Diesen gilt es, mit geeigneten Maß­nahmen und modernen Rekrutierungs­methoden entgegen­zuwirken. Dies wird temporär zu erhöhten Kosten verbunden mit einem temporär bedingten Anstieg der Zahl der Mitarbeiter­*innen führen. Vor diesem Hinter­grund ist es umso wichtiger, der Beleg­schaft von hanseWasser schnell eine klare Perspektive über die Zukunft des Unter­nehmens zu geben.

Der leichte Anstieg der prognos­tizierten Entwicklung der Abwasser­mengen für private Haushalte und gewerbliche Industrie­unternehmen kann die negativen Effekte aus der Index­entwicklung nicht kompensieren. 

Die hWB erwartet aus den zuvor genannten Gründen für das Jahr 2025 Umsatz­erlöse in der Höhe von rund 110.228 TEUR bei einem Ergebnis vor Steuern in der Höhe von 12.370 TEUR.

6Aufsichtsrat, Geschäftsführung und Gesellschafter

Der Aufsichtsrat der hanseWasser Bremen GmbH im Jahr 2024

Herr Gunnar Geise, Vorsitzender
Mitglied des Vorstands der swb AG, Bremen

Herr Dr.-Ing. Dirk Waider
Mitglied des Vorstands der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen 

Frau Senatorin Kathrin Moosdorf
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Bremen 

Herr Hubertus Ulbrich, (stellvertretener Vorsitzender bis 20. März 2024)
Mitarbeiter der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen 

Herr Frank Penning, (stellvertretener Vorsitzender ab 20. März 2024) 
Mitglied des Betriebsrats der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen 

Herr Peter Fahsing, (bis 20. März 2024) 
Mitglied des Betriebsrats der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen 

Herr Sven Schmiedeskamp (seit 20. März 2024) 
Mitglied des Betriebsrats der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen 

Herr Klaus Budzin (seit 20. März 2024 bis 10. Dezember 2024) 
Mitarbeiter der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen 

Herr Olaf Gehring, (seit 10. Dezember 2024) 
Mitglied des Betriebsrates der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen

Die Geschäftsführung der hanseWasser Bremen GmbH im Jahr 2024

Herr Florian Bertram Franz, Bremen 
Technischer Geschäftsführer 

Herr Ekkehart Ludwig Siering, Bremen 
Kaufmännischer Geschäftsführer

Die Gesellschafterstruktur

Seit dem 1. Januar 1999 ist die hanseWasser Bremen GmbH privatisiert. An der hanseWasser Bremen GmbH sind die hanseWasser Ver- und Entsorgungs-GmbH (hVE), eine Beteiligungsgesellschaft der swb AG und der Gelsenwasser AG, mit 74,9 % und die Freie Hansestadt Bremen mit 25,1 % beteiligt. Zwischen der hVE und hanseWasser besteht Geschäftsführeridentität.

Ansicht: Hafenkante
Hafenkante

Jahresabschluss 2024

1Bilanz

Bilanz

zum 31. Dezember 2024

Aktiva
 31.12.24
EUR
31.12.23
EUR
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
1. Entgeltlich erworbene EDV-Programme347.407,01554.804,26
2. Entgeltlich erworbenes Nutzungsrecht für das öffentliche Kanalnetz und sonstige Nutzungsrechte31.041.094,1238.781.875,77
 31.388.501,1339.336.680,03
II. Sachanlagen  
1. Grundstücke und Bauten 46.960.168,5248.115.670,97
2. Abwassersammlungsanlagen (Eigenanlagen)3.874.280,153.906.866,75
3. Mietereinbauten in das öffentliche Kanalnetz335.871.939,81323.790.948,90
4. Technische Anlagen und Maschinen43.237.853,7947.477.966,31
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung3.994.409,053.805.288,66
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau19.919.192,4719.598.693,24
 453.857.843,79446.695.434,83
III. Finanzanlagen  
1. Beteiligungen4.000,004.000,00
 485.250.344,92486.036.114,86
B. Umlaufvermögen  
I. Vorräte  
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe882.222,331.246.247,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen14.633.948,087.055.850,75
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen2.864.078,751.603.419,73
3. Forderungen gegen Gesellschafter763.879,763.118.974,06
4. Sonstige Vermögensgegenstände1.122.079,11703.909,45
 19.383.985,7012.482.153,99
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten3.365.170,533.088,86
 23.631.378,5613.731.490,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten3.734.284,034.709.526,15
 512.616.007,51504.477.131,20
Passiva
 31.12.24
EUR
31.12.23
EUR
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital25.564.594,0625.564.594,06
II. Kapitalrücklage26.209.845,5926.209.845,59
 51.774.439,6551.774.439,65
B. Rückstellungen  
1. Rückstellungen für Pensionen 739.963,001.114.490,00
2. Sonstige Rückstellungen30.399.065,8732.091.206,70
 31.139.028,8733.205.696,70
C. Verbindlichkeiten  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten0,003.486.705,48
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen3.678.791,712.950.349,24
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen662.155,71897.362,67
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern37.377.910,7526.403.426,52
5. Sonstige Verbindlichkeiten1.526.795,171.199.042,97
 43.245.653,3434.936.886,88
D. Rechnungsabgrenzungsposten386.456.885,65384.560.107,97
 512.616.007,51504.477.131,20

2Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

 2024
EUR
2023
EUR
1. Umsatzerlöse114.046.992,90107.502.684,91
2. Andere aktivierte Eigenleistungen3.699.532,313.886.819,87
3. Sonstige betriebliche Erträge2.658.081,081.597.108,22
4. Materialaufwand  
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe–6.723.625,15–5.763.253,94
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen–16.502.951,72–15.428.367,98
 –23.226.576,87–21.191.621,92
5. Personalaufwand  
a) Gehälter und Bezüge–24.710.977,24–24.685.774,72
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung € 1.554.090,12; Vorjahr € 1.578.941,31)
–6.461.763,83–6.207.398,97
 –31.172.741,07–30.893.173,69
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen–25.490.375,60–25.973.361,44
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen–9.991.190,77–10.269.859,62
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen € 193.530,83; Vorjahr € 140.992,71)
906.255,15559.204,88
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an verbundene Unternehmen € 89.441,00; Vorjahr 30.838,64)
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 162.933,19; Vorjahr € 7.089,09)
–11.659.314,11–5.855.166,02
10. Ergebnis vor Steuern19.770.663,0219.362.635,19
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(davon Steuerumlagen € 5.853.630,69; Vorjahr € 6.300.168,33)
–5.939.674,28–6.347.997,33
12. Ergebnis nach Steuern13.830.988,7413.014.637,86
13. Sonstige Steuern–304.423,94–288.247,11
14. Ausgleichszahlung gemäß Ergebnisabführungsvertrag–192.501,39–192.501,39
15. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn–13.334.063,41–12.533.889,36
16. Jahresüberschuss0,000,00
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